Unterschiedliche Interpretationen der Bauproduktenrichtlinie (BPR), auch und vor allem hervorgerufen durch die nationale Umsetzung in den Mitgliedstaaten, teilweise unzureichende bzw. fehlerhafte Normen sowie weitere Unzulänglichkeiten einschließlich der daraus resultierenden Akzeptanzprobleme bei Herstellern und Verwendern von Bauprodukten haben die Europäische Kommission 2003 veranlasst, die BPR grundsätzlich zu überarbeiten und nicht als Richtlinie, sondern als Verordnung neu zu entwickeln. Da europäische Verordnungen unmittelbar in allen Mitgliedstaaten rechtswirksam werden, entfällt die nationale Umsetzung mit all ihren Schwierigkeiten. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, das Regelwerk für den freien Warenverkehr von Bauprodukten in Europa effizienter und einfacher handhabbar zu machen und die Akzeptanz bei den beteiligten Wirtschaftsakteuren (Herstellern, Importeuren, Händlern, Bevollmächtigten) zu verbessern. Dies ist unter anderem auch dadurch zu erwarten, dass bestimmte Begrifflichkeiten und Verantwortlichkeiten eindeutiger gefasst und der Verordnung im Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen, Artikel 1, vorangestellt wurden. Wohlgemerkt – es geht um die Regelung des freien Warenverkehrs. Den Mitgliedstaaten bleibt es nach wie vor unbenommen, für die Anwendung der Bauprodukte nationale Regelungen zu schaffen wie z.B. in Deutschland die DIN 4108-10, in der die Anwendungsgebiete für Dämmstoffe und bestimmte Mindestanforderungen hinsichtlich des Leistungsniveaus festgelegt sind – immer mit Bezug auf die in den harmonisierten Produktnormen definierten Produktmerkmale...
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