Derzeit regelt die DIN 4149 Vorschriften für das Bauen in Erdbebenzonen und berücksichtigt bereits Vorgaben des für 2012 erwarteten Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben. Dessen Grundlage, die Erdbebenzonenkarte und die Einbeziehung der unterschiedlichen Untergründe, spiegeln die jeweilige Erdbebensituation wider. Gebäude werden anhand ihrer Nutzung, Konstruktion und Bauart klassifiziert. Ebenfalls berücksichtigt werden die Duktilität der Baustoffe und das Potenzial des Gebäudes, dynamische Beanspruchungen aus Erdbeben standsicher aufzunehmen. Auf einen rechnerischen Nachweis der Erdbebensicherheit kann verzichtet werden, wenn die in Abschnitt 7.1 der DIN 4149 dargestellten Anforderungen erfüllt sind. Wesentlich sind dabei die maximale Geschosshöhe von 3,50 Metern sowie die definierte Begrenzung der Etagenanzahl in Abhängigkeit von der Bedeutungskategorie des Gebäudes (siehe Tabelle)...
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