Die Einhaltung definierter Grenzwerte in öffentlich-rechtlichen Nachweisen zum Energieverbrauch von Gebäuden ist in der EU und Österreich rechtsverbindlich. Um den derzeit geltenden Richtlinien des OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) zu entsprechen, müssten z.B. einschalige Blockhäuser, basierend auf der Berechnungsmethodik des U-Wertes (Wärmedämmwert), mit Außenwänden von 35 cm Durchmesser errichtet werden. Damit wäre der einschalige Blockhausbau unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr praktikabel. Die gängige Formel zur Berechnung des Heizenergiebedarfs bei Neubauten basiert auf theoretischen und allgemeinen Annahmen. Dabei wird die bewährte handwerkliche Praxis beim Holzleicht- und Holzmassivbau nicht berücksichtigt. Vor allem den spezifisch wärmedämmenden und -speichernden Eigenschaften von Vollholz wird in den Verordnungen nicht Rechnung getragen...
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