Was sich Planer von einer künftigen EnEV wünschen - Klare Regelungen und nachvollziehbare Berechnungsvorschriften

Seit vielen Jahrzehnten regeln öffentlich-rechtliche Vorgaben die Nachweise rund um das energiesparende Bauen. Mit Einführung der Energieeinsparverordnungen wurden die Berechnungen komplexer, die Verordnungstexte länger und unübersichtlicher. Der folgende

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bauplaner 01-02/2012
Seit vielen Jahrzehnten regeln öffentlich-rechtliche Vorgaben die Nachweise rund um das energiesparende Bauen. Mit Einführung der Energieeinsparverordnungen wurden die Berechnungen komplexer, die Verordnungstexte länger und unübersichtlicher. Der folgende Beitrag erörtert die Frage, ob die Fortschreibungen der Regelwerke und Berechnungsverfahren real zu höherer Energieeffizienz führen werden.

Noch vor zehn Jahren war für den Nachweis gemäß Wärmeschutzverordnung 1995 bei kleinen Wohngebäuden mit bis zu zwei Vollgeschossen und nicht mehr als drei Wohneinheiten allein ein k-Wert-Nachweis ausreichend. Dieser ließ sich anhand von vier Bauteilanforderungen führen, war mit grundlegenden Kenntnissen zur k-Wert- Berechnung und baustoffkundlichem Basiswissen
unkompliziert und vor allem nachvollziehbar. Der Verordnungstext umfasste etwas mehr als 20 Seiten und als Berechnungsvorschrift war die DIN 4108 anzuwenden.

Dies hat sich mit den Energieeinsparverordnungen von 2002 bis 2009 geändert. Der Verordnungstext wurde mit jeder Fassung länger und die Berechnungen wurden komplexer. Gesamtbilanzen stehen seit 2002 im Mittelpunkt. Wärmeverluste und -gewinne sowie die Energieeffizienz der Anlagentechnik können auf vielfältige Weise miteinander verrechnet werden. Entscheidende Nachweisgröße ist der Jahresprimärenergiebedarf...

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