Welche Regeln gelten bei Treppen?

Wohnanlagen altersgerecht nachrüsten

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green BUILDING 05/2012
Rentenlücke, Kollaps der Sozialversicherung – das sind die üblichen Diskussionspunkte, wenn es um die Überalterung der deutschen Gesellschaft geht. Dass die demografische Entwicklung erhebliche Auswirkun­gen auf den Wohnungsbau und die Gestaltung des Öffentlichen Raumes haben wird, bleibt dagegen bisher weitgehend unbeachtet. So müssen öffentlich zugängliche Gebäude künftig barrierefrei ausgestattet und nachgerüstet werden. Darauf weist das Deutsche Institut für Treppensicherheit (DIT), Augsburg, hin. Auch in Wohnhäusern zwingt die demografische Entwicklung zum Umdenken.

In Zukunft wird es an seniorengerechten Wohnungen mangeln. Zurzeit sind etwa 23 Prozent der Deutschen über 60 Jahre, in wenigen Jahren werden es 33 Prozent sein. Immobilienbesitzer sind gut beraten, wenn sie den Gebäudebestand altersgerecht nachrüsten. Das sichert auch die zukünfti­ge Vermietbarkeit. Dabei geht es nicht um rollstuhlgerechte, sondern um seniorenge­rechte Wohnungen. Besonders bedeutend sind in diesem Zusammenhang Treppen. Mit den üblichen Alterserscheinungen wie Altersschwäche, Osteoporose, Gehbehin­derung oder Wirbelsäulenproblemen wer­den Stufen leicht zum Hindernis...

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