Bundeseinheitliches Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen

Bundesrat unterstützt niedersächsischen Antrag

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Bundesrat unterstützt niedersächsischen Antrag

Der Bundesrat hat die niedersächsische Initiative zur Änderung des Gentechnikgesetzes verabschiedet. Bereits im Mai dieses Jahres hatte die Landesregierung gemeinsam mit anderen Ländern eine Änderung des Gentechnikgesetzes vorgeschlagen. Darin wird ein bundeseinheitliches Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen gefordert. Der Ausgangspunkt dafür ist die seit Inkrafttreten der sogenannten Opt-Out-Richtlinie eröffnete Möglichkeit zum Verbot der Nutzung gentechnisch veränderter Organismen. Die entsprechende Verordnung der Europäischen Kommission bedarf einer Umsetzung in das jeweilige nationale Recht. Dazu Umweltminister Stefan Wenzel: „Ich habe kein Verständnis dafür, dass der Bundeslandwirtschaftsminister alle guten Argumente gegen ein bundeseinheitliches Anbauverbot ignoriert. Wir dagegen setzen uns dafür ein, dass der Wille von über 80 Prozent der Bevölkerung ernst genommen wird!“

Der heute im Bundesrat verabschiedete Vorschlag wird nun im Bundestag beraten. Wenzel: „Wir sind optimistisch, dass die weitere Erörterung zum Erfolg führt und wir im Ergebnis erreichen, die Verbraucherinnen und Verbraucher bundeseinheitlich und rechtssicher vor den negativen Auswirkungen des Genpflanzenanbaus zu schützen.“

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