Novelle der Ersatzbaustoffverordnung: Recycling-Baustoffe behalten Abfallstatus

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Recycling • Zirkuläres Bauen

Am 7. Juli 2023 passierte die Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) den Bundesrat. Ab 1. August 2023 gelten erstmals deutschlandweit die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung für die Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken. So werden der Verbrauch an Primärbaustoffen reduziert und natürliche Ressourcen und das Klima geschont. In der EBV fehlt weiterhin eine Regelung der Kriterien, nach denen Recycling-Baustoffe ihren Abfallstatus verlieren.

Mineralische Abfälle sind massebezogen der größte Abfallstrom in Deutschland. Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (z.B. ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. In mineralischen Abfällen steckt ein enormes Recycling-Potenzial, weil diese zu hochwertigen mineralischen Ersatzbaustoffen aufbereitet werden können. Diese Recycling-Baustoffe kommen schon heute an vielen Stellen zum Einsatz; vor allem bei sogenannten technischen Bauwerken, also beim Bau von Straßen, Bahnstrecken, befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen oder im Hochbau als Recycling-Beton. Die stetig zunehmende Bauaktivität in Deutschland verbraucht Ressourcen und macht es erforderlich, das hochwertige Recycling von Baustoffen zu fördern. Je mehr vorhandene Recycling-Potenziale genutzt werden, desto mehr werden wertvolle Ressourcen gesichert und die Wirtschaft in Deutschland unabhängiger von Importen gemacht. Zugleich ist dies ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.

Baugewerbe fordert Ende des Abfallstatus für mineralische Ersatzbaustoffe

Das Baugewerbe forderte im Vorfeld der Novellierung, dass gütegesicherte Ersatzbaustoffe ihren Abfallstatus verlieren. Doch laut der aktuellen Novelle gelten Ersatzbaustoffe bis zum Einbau weiterhin grundsätzlich als Abfall. HDB, ZDB und BVMB appellieren an die politischen Entscheidungsträger, sich zeitnah mit dem Baugewerbe an einen Tisch zu setzen, um schnellstmöglich eine praktikable Lösung für die Zukunft zu finden. Die fehlende Reglung über die EBV, die klarstellt wann die Abfalleigenschaft von Materialien endet, hat weitereichende folgen. Denn ohne die Einstufung von Recycling-Material als gleichwertiges Bauprodukt wird die Kreislaufwirtschaft ihrer Einschätzung nach nicht vorankommen. Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat angekündigt, den nächsten Schritt vorzubereiten und stellt klar, dass qualitativ besonders hochwertige Ersatzbaustoffe künftig nicht mehr als Abfall behandelt werden sollen, sondern Produktstatus erlangen können. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben ist jedoch eine gesonderte Verordnung erforderlich, um das Ende der Abfalleigenschaft zu regeln. Das BMUV beabsichtigt, in diesem Jahr hierzu einen Entwurf vorzulegen.

Damit mehr Baustoffe wiederverwendet werden, braucht es vor allem geänderte gesetzliche Regelungen – das ergab auch eine Umfrage, die die Bayerische Ingenieurekammer-Bau im Dezember 2022 durchführte. Fast die Hälfte aller Abstimmenden (48 %) sah dies als zentrale Stellschraube, um das nachhaltige Bauen zu stärken. "Das, was wir heute als Abfälle bezeichnen und auch so behandeln, sind eigentlich Rohstoffe, die wir einer neuen Verwendung zuführen sollten. Diese Rohstoffe sind von guter Qualität. Sie werden nur als Abfall gebrandmarkt, wenn sie den neuen Nutzungsanforderungen nicht mehr entsprechen. Das ist ein fataler Fehler, den wir endlich stoppen müssen", sagt Dr.-Ing. Markus Hennecke, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

Die EBV definiert nun erstmals bundeseinheitlich und rechtsverbindlich Anforderungen für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technische Bauwerke. Die in der Novelle vorgesehenen Änderungen beinhalten Klarstellungen für den Vollzug und Aktualisierungen der Verweise auf Regelwerke. Auch umfangreiche Anforderungen an Güteüberwachungsgemeinschaften wurden neu aufgenommen. Ab 1. August 2023 legt die Ersatzbaustoffverordnung erstmalig die Standards für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken für ganz Deutschland einheitlich fest. Private und öffentliche Bauherren, die sich bisher mit den jeweils spezifischen Regelungen der Bundesländer auseinandersetzen und im Einzelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen mussten, können nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe rechtssicher ohne wasserrechtliche Erlaubnis bundesweit verwenden. So sollen in Deutschland künftig vermehrt recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen.

Weitere Informationen

Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung unter www.bmuv.de

BDB: "Recycling-Baustoffe bleiben nach Bundesrats-Beschluss Abfall" zu lesen auf www.baumeister-online.de