Stahl-Feuerschutztüren als zugelassene Außentüren

Hörmann erweitert Programm

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Hörmann erweitert Programm

Mit der neu zugelassenen Stahl-Feuerschutztür H3-1 erweitert Hörmann sein Programm an Feuer- und Rauchschutztüren um eine weitere Option: Erstmals können T30-Feuerschutztüren von Hörmann mit Allgemeiner Bauaufsichtlicher Zulassung durch das DIBT auch als Außentüren eingesetzt werden. Feuerhemmende Türen für Außenwände sind vor allem in dichtbebauten Gewerbeflächen notwendig, um ein Übergreifen des Feuers auf Nachbargebäude zu verhindern. Zur Pflicht werden sie, wenn der Abstand der Tür zu einem gegenüberliegenden oder angrenzenden (Eck-)Gebäude weniger als fünf Meter beträgt. Nachdem der Tor- und Türhersteller bislang ein umfassendes Stahl-Feuerschutztürenprogramm für den Innenbereich angeboten hat, werden mit der erfolgreichen DIBT-Zulassung für die Stahl-Feuerschutztür H3-1 nun auch die Anforderungen für den Einsatz im Außenbereich erfüllt. Die einflügelige T30-Tür kann neben seiner feuerhemmenden Funktion zusätzlich schalldämmend und einbruchhemmend bis Widerstandsklasse 2 (RC 2) in Dickfalz ausgeführt werden. Weitere Feuerschutztüren für den Einsatz als Außentür in T60 und T90 Ausführung befinden sich derzeit im Zulassungsverfahren.

www.hoermann.de

greenbuilding Ausgabe 9/2013

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