Europäisches Gesetz zur künstlichen Intelligenz

EU AI Act am 13. März 2024 vom EU-Parlament beschlossen

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Deutsches Ingenieurblatt 02/2024
Digitalisierung
Mit künstlicher Intelligenz (KI) werden Chancen und Risiken verbunden. Bisher gibt es weder in Deutschland und Europa noch in irgendeinem anderen Land einen umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz von KI. Der erste große Versuch, das zu tun, findet auf europäischer Ebene statt. Die Europäische Union will mit dem Artificial Intelligence Act (AIA – oder auch kurz EU AI Act) die Zukunft dieser Technologie in sichere Bahnen lenken. Ende 2023 hatten sich Europaparlament und EU-Mitgliedsstaaten nach langen Verhandlungen auf eine gemeinsame Version der Regulierung geeinigt.

Dieses Gesetz kann nun in Kraft treten. Es regelt, wofür KI in der EU verwendet werden darf und unter welchen Bedingungen. Das KI-Gesetz tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und wird zwei Jahre später uneingeschränkt anwendbar sein, mit einigen Ausnahmen: Verbote treten nach sechs Monaten in Kraft, die Governance-Regeln und die Verpflichtungen für allgemeine KI-Modelle gelten nach 12 Monaten und die Regeln für KI-Systeme – eingebettet in regulierte Produkte – gelten nach 36 Monaten.

Die Grundidee des EU AI Act: Je größer das Risiko eines KI-Systems, desto höher sind die damit verbundenen Anforderungen und Pflichten.

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