Kostenberechnungen fortschreiben

Die Honorargrundlage kann bei nachträglichen Änderungen ohne Weiteres angepasst werden

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Deutsches Ingenieurblatt 12/2010
FKT
Recht

Die neue HOAI legt der Honorarermittlung grundsätzlich die Kostenberechnung für alle Leistungsphasen zugrunde Der Verordnungsgeber hat den Parteien aber bei nachträglichen Änderungen die Möglichkeit gegeben, eine fortgeschriebene Kostenberechnung zur Honorargrundlage zu machen. Was das bedeutet und wie man das macht, wird hier am Beispiel zweier Anfragen erklärt, die von der Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht (GHV) in Mannheim beantwortet worden sind.

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