Mit der Schlussrechnung ist noch lange nicht Schluss

HOAI-Mindestsatzhonorar

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 05/2016
FKT
Recht

Der Versuch, das HOAI-Mindestsatzhonorar zu unterschreiten, kennt häufig keine Grenzen. Wiederholt ist der BGH diesen Nichteinhaltungen des Mindestsatzgebotes strikt entgegengetreten. Das trifft auch auf die irrige Annahme zu, Mehrforderungen der Planer könnten ausgeschlossen werden, wenn eine unter dem Mindestsatz liegende Rechnung umgehend durch den Bauherrn bezahlt werde.

Die Unterschreitung der HOAI-Mindestsätze auf alle erdenklichen Weisen ist ein ständiger Quell von Auseinandersetzungen zwischen Bauherrenschaft und Planer.

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