Bayern startet Pilotprojekte für „Gebäudetyp-e“

Normen und Regelwerke auf dem Prüfstand

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In fast allen Regierungsbezirken Bayerns sind Pilotprojekte zum „Gebäudetyp-e“ gestartet, teilt die Bayerische Ingenieurekammer-Bau mit. Die Bayerische Staatsregierung hatte mit einer Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) im Sommer 2023 einen Grundgedanken des „Gebäudetyps-e“ im öffentlichen Recht umgesetzt.

„Mit dem Erproben des ‚Gebäudetyps-e‘ stärken wir das innovative Bauen“, erklärte Bayerns Bauminister Christian Bernreiter. Bei der Auftaktveranstaltung am 15. Dezember 2023 im Bauministerium war die Architektenkammer mit Präsidentin Prof. Lydia Haack und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau mit Präsident Prof. Dr. Norbert Gebbeken vertreten.

Insgesamt haben sich 19 Bauherren aus allen Ecken Bayerns mit Pilotprojekten gemeldet, darunter 15 Wohnbauprojekte, drei kommunale Schulbauprojekte und ein Verwaltungsgebäude. Die Pilotprojekte sollen neue Wege beschreiten, indem sie von gesetzlichen Vorschriften, Technischen Baubestimmungen und anerkannten Regeln der Technik abweichen, wo es sinnvoll ist und die Sicherheit des Gebäudes und seiner Bewohner nicht beeinträchtigt wird. Einige Bauherren wollen beispielsweise einen reduzierten Schallschutz oder eine vereinfachte Haustechnik umsetzen, alternative Baustoffe verwenden oder einen geringeren Stellplatzschlüssel ausprobieren. Die Pilotprojekte werden wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Ziel der Untersuchung ist es insbesondere, die Wirksamkeit von bauordnungsrechtlichen Erleichterungen in der Praxis zu erproben und ggf. weiteren Handlungsbedarf zu identifizieren.

Hintergrund
Der „Gebäudetyp-e“ geht zurück auf eine Initiative der Bayerischen Architektenkammer, der sich auch die Bayerische Ingenieurekammer-Bau angeschlossen hat. Beide Kammern unterstützen die Pilotprojekte mit ihrem Engagement. Das Bauen unter dem Schlagwort „Gebäudetyp-e“ zielt darauf ab, die Vielzahl an Normen und Regelwerken auf den Prüfstand zu stellen, um mit normreduzierten und abweichenden Lösungen einfachere und damit kostengünstigere und ressourcenschonendere Gebäude errichten zu können. Im Sommer 2023 hat das Bayerische Bauministerium dafür Artikel 63 BayBO von einer Ermessensvorschrift in eine Sollvorschrift umgewandelt, sodass nun Abweichungen regelmäßig zugelassen werden sollen, insbesondere bei Vorhaben zur Erprobung neuer Bau- und Wohnformen.

Von großer Bedeutung für die dem „Gebäudetyp-e“ zu Grunde liegende Idee des einfachen Bauens wird allerdings sein, ob es gelingt, auch im Zivilrecht Möglichkeiten für Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu schaffen.

Großes Interesse
„Gerade in der aktuell sehr angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt bieten wir der Baubranche damit neben unserem Wohnbau-Booster eine weitere Möglichkeit, Wohnraum einfacher und bezahlbarer zu realisieren– hier sogar noch erweitert auf das kommunale und staatliche Bauen. Mit den Pilotprojekten wollen wir nun herausfinden, wie gut das in der Praxis funktioniert. Das Interesse ist groß“, betonte Christian Bernreiter, Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr.

Ausbruch aus engem Korsett
Prof. Dr. Norbert Gebbeken, der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, sagt: „Wir freuen uns sehr, dass der Gebäudetyp-e mit dem Start der Pilotprojekte in Bayern jetzt Fahrt aufnimmt. Der Gebäudetyp-e bietet die Möglichkeit, aus dem engen Korsett an Normen, die für die Bauwerkssicherheit nicht zwingend erforderlich sind, auszubrechen. Damit können wir einen wichtigen Beitrag leisten, um das Bauen einfacher, schneller, aber auch nachhaltiger und ressourcenschonender zu gestalten und so mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“

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