Forschungsförderung für die Transformation am Bau

Zwölf Millionen im Programm „Zukunft Bau“ auch für Unternehmen und Einzelpersonen – Bewerbung bis 31. Mai 2024

Am 15. Februar 2024 startete die neue Förderrunde der Forschungsförderung des „Innovationsprogramms Zukunft Bau“ für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und -verbünde, Unternehmen und Einzelpersonen. Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2024 beim BBSR eingereicht werden. Für diese Förderrunde in 2024 hat der Deutsche Bundestag eine Summe von 12 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Die Bewerbungen können sich auf Projekte aus der Grundlagenforschung, aus der industriellen oder auch aus der experimentellen Forschung beziehen. Die vorgeschlagenen Ideen müssen allerdings einen Bezug zur Baupraxis oder zum Thema Gebäude haben. Außerdem müssen sie einen grundlegenden Beitrag mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen im Baubereich leisten etwa rund um die Themen Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung oder Klimaanpassung.

„Zukunft Bau“ ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und wird vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) betreut.

Was ist die Zukunft Bau Forschungsförderung?
Die Zukunft Bau Forschungsförderung unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen von Bauwesen, Architektur sowie Bau- und Wohnungswirtschaft in der angewandten Gebäudeforschung.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die einen Gebäudebezug als Schwerpunkt haben und einen substantiellen Beitrag zur Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen im Baubereich erwarten lassen. Der Transfer der gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen in die Praxis hat dabei einen hohen Stellenwert. Bestandteil eines jeden Projekts ist die anwendungsgerechte Aufbereitung der Forschungserkenntnisse für die Praxis und die adressatenorientierte Kommunikation. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gewerblichen oder industriellen Partnern, vor allem auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, sowie der Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung sollen gestärkt werden. Im diesjährigen Förderaufruf werden die relevanten Themenschwerpunkte und Forschungsfragen von besonderem Bundesinteresse genannt.

Wer ist antragsberechtigt?
Für die Förderung eines Forschungsprojekts können sich Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (z. B. Universitäten und Hochschulen), Unternehmen oder Einzelpersonen bewerben. Möglich sind auch Forschungsverbünde bzw. Kooperationen mehrerer Forschungspartner. Als Verbundprojekt wird eine gemeinsame Projektskizze eingereicht. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung muss die antragstellende Stelle über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen.

Wie sieht der Weg zur Förderung aus?
Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut: zunächst werden in einer ersten Stufe Projektideen für eine Förderung ausgewählt. Diese werden in einer zweiten Stufe qualifiziert. Die Projektidee wird in einer Projektskizze dargelegt. Diese wird von der Bewilligungsbehörde formal und inhaltlich vorgeprüft und durch ein Expertengremium begutachtet. Dabei stehen alle eingereichten Projektskizzen untereinander im Wettbewerb. Die so ausgewählten Projekte werden aufgefordert, ihre Projektskizze zu qualifizieren. Erst in dieser zweiten Stufe wird die Einreichung eines förmlichen Zuwendungsantrags erforderlich. Die Erstellung erfolgt ebenfalls über das Antragstool und wird durch das BBSR fachlich und administrativ begleitet.

Reichen Sie Ihre Projektidee ein!
Die Projektskizze erstellt man mit dem Antragstool, die Einreichung findet ausschließlich digital darüber statt. Dazu stehen Hinweise zur Nutzung des Antragstools bereit, ebenso eine Musterdatei der Projektskizze im PDF-Format.

Was macht eine gute Projektskizze bei Zukunft Bau aus?
In der Projektskizze soll wissenschaftlich in die Tiefe gegangen werden. Dabei soll der Schwerpunkt und das methodische Vorgehen auf den gewählten Forschungsansatz gelegt und darauf basierend dann die geplanten Arbeitsschritte formuliert werden. Der aktuelle Stand der Forschung soll dargelegt und aufgezeigt werden, welche Wirkung und erzielbaren Effekte Einreichende von Ihrem Projekt erwarten. Die Kriterien der inhaltlichen Vorprüfung werden in der Förderrichtlinie genannt, die der inhaltlichen Beurteilung im Förderaufruf.