Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz in Kraft getreten

BMI | BBSR

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Am 1. September 2021 ist der länderübergreifende Raumordnungsplan des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für den Hochwasserschutz nach eingehenden Voruntersuchungen und nach umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlicher Stellen in Kraft getreten.

Besserer Schutz vor Hochwassern in Deutschland

Der Raumordnungsplan trifft Regelungen unter anderem zu:

  • Freihaltung bestehender und zukünftig notwendiger neuer Flächen, die bei Hochwasser überflutet werden können, um ein weiteres Ansteigen der Flusspegel zu verhindern (sogen. Retentionsräume),
     
  • Grundsätzlicher Ausschluss von Neubauten und Erweiterungsbauten in überschwemmungsgefährdeten Gebieten,
     
  • Erhaltung des Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögens des Bodens.

Daneben verbessert der Raumordnungsplan den Hochwasserschutz insbesondere durch die bundesweite Harmonisierung raumplanerischer Standards wie:

  • länderübergreifender, auf die gesamte Flussgebietseinheit bezogener Ansatz (z.B. Unterliegerschutz, d.h. Schutz von Personen und Anlagen, die sich weiter flussabwärts befinden),
     
  • risikobasierter Ansatz zur Berücksichtigung differenzierter Aspekte unter Sicherheits- und Schutzaspekten,
     
  • Pflicht zur Prüfung der Auswirkungen des Klimawandels im Hinblick auf Hochwasserereignisse (z. B. durch Starkregen) bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen einschließlich der Siedlungsentwicklung,
     
  • Schutz von Anlagen von nationaler oder europäischer Bedeutung (Kritische Infrastrukturen).

Weitere Informationen

Den Raumordnungsplan, die zugrundeliegende „Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz“ sowie Tabellen zur Auswertung der Stellungnahmen in den Beteiligungsverfahren finden Sie unter Downloads auf www.bbsr.bund.de .


Der Raumordnungsplan wurde vom BMI in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) entwickelt. Der Raumordnungsplan unterstützt unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und der verfassungsrechtlichen Kompetenzen sowohl das für den Hochwasserschutz primär zuständige Wasserrecht, als auch die unterschiedliche Hochwasservorsorge der einzelnen Landesraumordnungsplanungen.

Dr. Markus Eltges, Leiter des BBSR: „Hochwasser macht nicht an Landesgrenzen halt, daher müssen Schutzmaßnahmen die Flussgebiete als Ganzes erfassen. Mithilfe des länderübergreifenden Raumordnungsplans setzen wir erstmals bundesweit einheitlich geltende raumordnerische Standards in der Hochwasservorsorge. Jetzt kommt es darauf an, dass die Regelungen des Raumordnungsplans in den Ländern und vor Ort schnellstmöglich aufgegriffen und von der Wasserwirtschaft flankiert werden.“

Der länderübergreifende Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz ist ein Vorhaben des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD.

Quellen: BMI, BBSR