Wie kann der Planer heute abschnittsweise abrechnen?

Unzusammenhängende Planungen erhöhen zwar den Aufwand, mit einer vertraglich klaren Regelung aber auch das Honorar

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 07-08/2011
FKT
Recht

Mit der neuen HOAI fehlt den Parteien eine Vorschrift, mit der sie mehrere Planungsabschnitte mit jeweils getrennten anrechenbaren Kosten abrechnen können, etwa so, wie sie das mit dem Paragrafen 21 der alten HOAI konnten. Wollen die Parteien also heute den Mehraufwand bei abschnittsweiser Planung abrechnen, gelingt ihnen das auf einfachem Weg nur dann, wenn sie darüber eine vertragliche Regelung vereinbart haben. Wie eine solche aussehen könnte, beschreibt die Mannheimer Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht (GHV) hier am Beispiel zweier aktueller Anfragen.

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