Bewehrtes Risiko

Bei der Betoninstandsetzung baut sich zwischen Bauherren, Planern und Bauunternehmern ein gelegentlich gefahrvolles Haftungsdreieck auf

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 4/2011
FKT
Recht

Wer als sachkundiger Planer Instandsetzungsaufträge für Betonmängel übernimmt, handelt sich, über das rein fachlich-technische Risiko hinaus, eine Menge von Haftungsrisiken ein. Wer nicht genau darüber Bescheid weiß, welche Richtlinien, Normen und Gesetze er einhalten und, vor allem, welche wichtigen Urteile er beachten muss, der kann bei solchen Aufträgen schnell das Nachsehen haben. Daher sollten sich, um sich vor möglichen Fehlern und deren Folgen zu schützen, die Planer der hohen Anforderungen immer bewusst sein, die bei Betoninstandsetzungsplanungen zu erfüllen sind. Dabei soll der folgende Aufsatz ein Wegweiser sein.

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