Wann ändert sich die Kostenbasis?

Leistungswiederholungen

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 12/2016
FKT
Recht

In § 10 HOAI 2013 sind jetzt zwei verschiedene Sachverhalte geregelt, die Auseinandersetzungen zwischen Bauherrenschaft und Ingenieur vorbeugen sollen.

In § 10 Abs. 1 ist geregelt, wie die Leistungen des Ingenieurs zu vergüten sind, wenn sich während der Laufzeit eines Vertrags der Umfang der Leistungen ändert und sich hierdurch die Kostenbasis, also die anrechenbaren Kosten, ändern. In diesem Fall besteht ein Anspruch des Ingenieurs auf eine schriftliche Vereinbarung, um den veränderten Leistungsumfang im Honorar anzupassen.

Umfang: 2 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Ähnliche Beiträge